Anmeldung

Eine Anmeldung an der Abendrealschule Rheine – Weiterbildungskolleg ist an zentralen Anmeldeterminen möglich: mittwochs von 18:30 bis 19:30 Uhr und freitags von 11:30 bis 12:30 Uhr. Wir bitten Sie, unser Sekretariat telefonisch unter der Nummer 05971/9435 4100 zu kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.

Anmeldeunterlagen

Für eine Anmeldung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Zeugnisse der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schulen (Hauptschule, Realschule, Berufskolleg usw.)
  • Personalausweis oder eine gültige Aufenthaltsgenehmiging
  • Lichtbild (wenn Ihr Ausweis kein aktuelles Lichtbild enthält)
  • Lebenslauf
  • Impfausweis oder Impfpass zum Nachweis über einen angemessenen Masernimpfschutz (weitere Erläuterungen siehe unten)

 

Da wir ein Weiterbildungskolleg sind, wird zusätzlich ein Nachweis zur Berufstätigkeit benötigt. Bringen Sie bitte, sofern bereits vorhanden, einen der folgenden Nachweise mit:

  • aktuelle Berufstätigkeit / Praktikum
    (auch geringfügig entlohnte Beschäftigung, z.B. 400 Euro u.a.), ggf. letzte Gehaltsabrechnung, Praktikumsbescheinigung, Arbeitslosenbescheinigung
  • mindestens 6-monatige Berufstätigkeit / Praktikum
    (wie oben)
  • Führung eines Haushaltes mit Kindern oder Pflege sonstiger Angehöriger
    (z.B. Geburtsurkundes des Kindes / der Kinder, Bescheinigung des Bürgeramtes über die zum Haushalt gehörenden Personen)
  • Wehr- oder Zivildienst
  • Jugendfreiwilligendienst oder Bundesfreiwilligendienst

 

Sollten Ihnen noch Unterlagen für die Anmeldung fehlen, beraten wir Sie trotzdem gerne und unterstützen Sie bei der Vervollständigung der Nachweise, so dass eine Anmeldung rechtzeitig vor Beginn des neuen Semesters möglich wird.

 

 

Erläuterungen zum Masernschutz:
  1. Nachweis über einen angemessenen Masernimpfschutz (Impfausweis oder Impfpass)
  2. oder Nachweis über einen bereits bestehenden Masernimpfschutz. Dieser Nachweis ist möglich, wenn jemand in früherer Zeit an Masern erkrankt war und daher über entsprechende Anti-Körper verfügt.
  3. oder Nachweis über eine Kontraindikation (Unverträglichkeit) in Bezug auf eine Masern-Impfung. Hier erfolgt ein Nachweis darüber, dass eine Impfung aufgrund der für diese konkrete Person gesteigerten Risiken nicht möglich ist.
Für die Nachweise 2 oder 3 muss ein ärztliches Zeugnis (z.B. durch den Hausarzt) vorgelegt werden.