Eine Anmeldung an der Abendrealschule Rheine erfolgt zu fest vorgegebenen, zentralen Anmeldeterminen: mittwochs von 18.30 bis 19.30 Uhr und freitags von 11.30 bis 12.30 Uhr. Wir bitten Sie, unser Sekretariat telefonisch unter der Nummer 0 59 71 / 94 35 41 00 zu informieren, wenn Sie an einem der Anmeldetermine teilnehmen möchten. Dort erfahren Sie auch, wann Sie sich bei uns anmelden können, falls Sie an keinem dieser Termine kommen können.
Anmeldeunterlagen
Für eine Anmeldung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- aussagekräftige Zeugnisse (als Kopie) der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schulen (Hauptschule, Realschule, Berufskolleg usw.)
- aktueller tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf
- ein Lichtbild
- gültiger Personalausweis oder eine gültige Aufenthaltsgenehmiging
Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:
- Nachweis über aktuelle Berufstätigkeit / Praktikum (auch geringfügig entlohnte Beschäftigung, z.B. 400 Euro u.a.), ggf. letzte Gehaltsabrechnung, Praktikumsbescheinigung, Arbeitslosenbescheinigung
- oder Nachweis über eine mindestens 6-monatige Berufstätigkeit / Praktikum (wie oben)
- oder Nachweis über die Führung eines Haushaltes mit Kindern oder Pflege sonstiger Angehöriger (z.B. Geburtsurkundes des Kindes / der Kinder, Bescheinigung des Bürgeramtes über die zum Haushalt gehörenden Personen)
- oder Nachweis über Wehr – oder Zivildienst
- oder Nachweis über Zeiten nach dem Jugendfreiwilligendienst oder dem Bundesfreiwilligendienst
-
Vorzulegen ist:
- Nachweis über einen angemessenen Masernimpfschutz (Impfausweis oder Impfpass)
- oder Nachweis über einen bereits bestehenden Masernimpfschutz. Dieser Nachweis ist möglich, wenn jemand in früherer Zeit an Masern erkrankt war und daher über entsprechende Anti-Körper verfügt.
- oder Nachweis über eine Kontraindikation (Unverträglichkeit) in Bezug auf eine Masern-Impfung. Hier erfolgt ein Nachweis darüber, dass eine Impfung aufgrund der für diese konkrete Person gesteigerten Risiken nicht möglich ist.
Für die Nachweise 2 oder 3 muss ein ärztliches Zeugnis (z.B. durch den Hausarzt) vorgelegt werden.