Für ein harmonisches und erfolgreiches Miteinander haben wir uns auf DREI Grundsätze geeinigt:
- Alle Schülerinnen und Schüler haben das RECHT und die PFLICHT zu lernen.
- Alle Lehrerinnen und Lehrer haben die PFLICHT zu unterrichten und das RECHT auf ungestörten Unterricht.
- JEDER RESPEKTIERT die Rechte des anderen.
Zur Erleichterung unseres Schullebens gelten darüber hinaus folgende Regeln:
- Die Unterrichtssprache an der ARS ist Deutsch.
- Es ist selbstverständlich, pünktlich im Unterricht zu sein.
- Durch die Anmeldung verpflichtet man sich zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht.
- Regelung bei Fehlzeiten:
- Sollte man nicht am Unterricht teilnehmen können, ist eine sofortige telefonische oder schriftliche Mitteilung erforderlich. Man kann jederzeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen (Telefon 05971 / 55124) oder eine Email senden an senden an .
- Krankheiten, die länger als 3 Tage andauern, sind mit einem ärztlichen Attest zu entschuldigen. Rückdatierte Atteste können nicht anerkannt werden.
- Arztbesuche sind in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
- Vorhersehbare Gründe für ein Schulversäumnis (Beurlaubungen) sind VORHER rechtzeitig und schriftlich per Antrag an die Klassenleitung oder an die Schulleitung zu richten.
- Versäumte Klassenarbeiten und Prüfungen sind mit einem ärztlichen / amtlichen Attest zu entschuldigen. Eine versäumte Klassenarbeit / Prüfung aus Gründen, die man selbst zu vertreten hat, wird mit ungenügend bewertet.
- Handys und andere elektronische Geräte müssen während der Unterrichtszeit in der Regel ausgeschaltet sein. Ausnahmen sind nur nach ausdrücklicher Absprache möglich. Bei Verstoß gegen diese Regel zieht der/ die Lehrer/ in das Gerät ein, das erst am Ende des Unterrichtstages durch die Schulleitung wieder ausgehändigt wird. Bei Klausuren wird analog zu den zentralen Prüfungen verfahren: Elektronische Geräte bleiben zu Hause oder sind bei der Aufsicht im Vorfeld abzugeben. Nicht abgegebene Geräte gelten als Täuschungsversuch. Ergänzung: Im Sinne des digitalisierten Unterrichts werden Handys zugelassen, sofern der Lehrer / die Lehrerin zustimmt.
- Für Sauberkeit und Ordnung in der Schule ist jeder verantwortlich. Sachbeschädigungen sind umgehend der Schulleitung zu melden. Für vorsätzlich oder fahrlässig angerichtete Schäden haftet die Verursacherin / der Verursacher.
- Während der Pausen geschieht das Verlassen des Schulgeländes auf eigene Gefahr.
- Die Fenster in den Klassenräumen dürfen nicht weit geöffnet werden (nur Kippstellung). Das Sitzen auf den Fensterbänken ist verboten.
- Das Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist untersagt.
- Für die in den Klassenräumen verbleibenden persönlichen Gegenstände übernimmt man selbst die Verantwortung. Geld und Wertgegenstände soll jeder bei sich tragen.
- Bei Feuer- und Katastrophenalarm gelten die ausgehängten Verhaltensmaßregeln.
- Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen verboten.
- Das Mitführen wie auch der Genuss von legalen und illegalen Rauschmitteln / Drogen sind nicht erlaubt.
- Der Handel mit Rauschmitteln / Drogen ist verboten. Die Polizei wird bei Verdacht hinzugezogen.
- Jeder verhält sich so, dass Unfälle vermieden werden. Das Werfen mit Schneebällen ist verboten.
- Nach der Anmeldung sind die Bücher, die selbst zu beschaffen sind, unverzüglich zu kaufen. Alle anderen Bücher können ausgeliehen werden. Es besteht die Verpflichtung, die Bücher sorgfältig zu behandeln und in einem ordentlichen Zustand zurückzugeben. Werden Bücher nach dem Verlassen der Schule nicht zurückgegeben, können rechtliche Schritte durch den Schulträger eingeleitet werden.
- Beschluss der Schulkonferenz: In jedem Semester ist ein Beitrag in Höhe von 5 € zu leisten, der wie folgt verwendet wird: 2 € für Materialkosten (Klausurpapier u.a.), 3 € für den Förderverein der Abendrealschule.
- Es ist nur der offizielle Ein- und Ausgang (beim Hausmeisterkiosk) zu benutzen.
- Den Anweisungen der Schulleitung, der Lehrerinnen und Lehrer sowie des Hausmeisters ist Folge zu leisten.
- Offizielle Aushänge in der Schule sind Teil der Hausordnung. Sie sind ebenfalls zu beachten.
Die Haus – und Schulordnung ist von der Schulkonferenz verabschiedet worden. Verstöße gegen die Haus- und Schulordnung können mit Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 SchG NRW geahndet werden. Ordnungsmaßnahmen reichen von schriftlichen Ermahnungen bis zur Entlassung von der Schule. Hierzu sollen die Teilkonferenz und die / der betroffene Schülerin / Schüler gehört werden.
Mit der Anmeldung an der Abendrealschule der Stadt Rheine – Weiterbildungskolleg – wird diese Schulordnung anerkannt.
Rheine, im März 2020
gez. Christiane Beckmann-Veerkamp
Schulleiterin