- Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Im Unterricht wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.
- Um im Bedarfsfall Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, sind konstante Gruppenzusammensetzungen sowie ein verbindlicher Sitzplan erforderlich.
- Die Räume müssen regelmäßig und wirksam durchlüftet werden, d.h. dass der Unterricht nach Möglichkeit bei geöffneten Fenstern und geöffneter Tür stattfindet.
Während der Pause verlassen alle Schülerinnen und Schüler den Klassenraum und die Fenster werden ganz geöffnet. Die Klassenzimmertür wird abgeschlossen.
Nach Unterrichtsschluss werden die Fenster gekippt und das Klassenzimmer wird abgeschlossen.
- Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht. Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen müssen ein ärztliches Attest vorlegen. Für die Schülerin oder den Schüler entfällt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört auch der Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.
- Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks–/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken. Bis zum Verlassen der Schule sind sie getrennt unterzubringen und angemessen zu beaufsichtigen. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen.
- Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens soll die Schule empfehlen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.
- Die zu einer Quarantäne verpflichteten Schülerinnen und Schüler erhalten Distanzunterricht über IServ. Sie sind auch weiterhin verpflichtet, sich auf diesen Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.
- Bei einer Einreise aus einem Risikogebiet ist die Coronaeinreiseverordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu beachten, aus der sich besondere Verpflichtungen für Schülerinnen und Schüler sowie alle an Schulen tätigen Personen ergeben können. Weiterführende Informationen sind auf dessen Sonderseite abrufbar unter: https://www.mags.nrw/coronavirus.
Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fortgeschrieben und veröffentlicht: www.rki.de/covid-19-risikogebiete.
- Die Nutzung der Corona-Warn-App wird allen am Schulleben Beteiligten empfohlen.
- Für die einzelnen Klassen wurden auf dem Schulhof „Zonen“ eingerichtet. In diesen sollen sich die Schülerinnen und Schüler vor dem Unterricht und auch während der Pausen aufhalten, um eine Vermischung der Klassen zu verhindern und den Eingangsbereich frei zu halten. Die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer holen die Klassen von ihren „Zonen“ ab.
- Die Regenpausen werden in Zukunft folgendermaßen gestaltet: Alle Schülerinnen und Schüler verlassen die Klassenräume, damit gelüftet werden kann, die Türen sind abzuschließen. Aufenthaltsort für die Schülerinnen und Schüler bei leichtem Regen sind das Abdach unter Beachtung der Abstände bzw. mit MNS.
Bei starkem Regen können ggf. der MFR und die Mensa genutzt werden, dann ist dort auch Aufsicht zu führen.
Die Entscheidung, welche Art von Regenpause gemacht wird, entscheidet die Schulleitung spontan nach Wetterlage.
- In jedem Klassenraum sowie in den Toiletten wurden Plakate zur richtigen Hygiene angebracht. Hierbei werden das richtige Händewaschen und die Niesetikette bildlich dargestellt.
- In der Schule sind die Laufwege klar gekennzeichnet, damit es sich auf den Fluren nicht staut.