Eine Anmeldung an der Abendrealschule Rheine – Weiterbildungskolleg ist an zentralen Anmeldeterminen möglich: mittwochs von 18:30 bis 19:30 Uhr und freitags von 11:30 bis 12:30 Uhr. Wir bitten Sie, unser Sekretariat telefonisch unter der Nummer 05971/9435 4100 zu kontaktieren, um einen Termin zu vereinbaren.
Eine Anmeldung ist nach der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht möglich. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Das Mindestalter beträgt 17 Jahre. In Abhängigkeit vom Semester wird ein Nachweis über eine geringfügige Beschäftigung oder Gleichwertiges benötigt.
Nach einer ausführlichen Beratung wird über die Einstufung entschieden. Sollten Ihnen noch Unterlagen für die Anmeldung fehlen, beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei der Vervollständigung der Nachweise.
Bei entsprechenden Vorkenntnissen ist ein Einstieg in ein höheres Semester nach einem Einstufungstest in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch möglich.
Anmeldeunterlagen
Für eine Anmeldung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Zeugnisse der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schulen (Hauptschule, Realschule, Berufskolleg usw.)
- Personalausweis oder eine gültige Aufenthaltsgenehmiging
- Lichtbild (wenn Ihr Ausweis kein aktuelles Lichtbild enthält)
- Lebenslauf
- Impfausweis oder Impfpass zum Nachweis über einen angemessenen Masernimpfschutz (weitere Erläuterungen siehe unten)
Da wir ein Weiterbildungskolleg sind, wird zusätzlich ein Nachweis zur Berufstätigkeit benötigt. Bringen Sie bitte, sofern bereits vorhanden, einen der folgenden Nachweise mit:
- aktuelle Berufstätigkeit / Praktikum
(auch geringfügig entlohnte Beschäftigung, z.B. 400 Euro u.a.), ggf. letzte Gehaltsabrechnung, Praktikumsbescheinigung, Arbeitslosenbescheinigung - mindestens 6-monatige Berufstätigkeit / Praktikum
(wie oben) - Führung eines Haushaltes mit Kindern oder Pflege sonstiger Angehöriger
(z.B. Geburtsurkundes des Kindes / der Kinder, Bescheinigung des Bürgeramtes über die zum Haushalt gehörenden Personen) - Wehr- oder Zivildienst
- Jugendfreiwilligendienst oder Bundesfreiwilligendienst
- Nachweis über einen angemessenen Masernimpfschutz (Impfausweis oder Impfpass)
- oder Nachweis über einen bereits bestehenden Masernimpfschutz. Dieser Nachweis ist möglich, wenn jemand in früherer Zeit an Masern erkrankt war und daher über entsprechende Anti-Körper verfügt.
- oder Nachweis über eine Kontraindikation (Unverträglichkeit) in Bezug auf eine Masern-Impfung. Hier erfolgt ein Nachweis darüber, dass eine Impfung aufgrund der für diese konkrete Person gesteigerten Risiken nicht möglich ist.