Schulordnung

Für ein harmonisches und erfolgreiches Miteinander haben wir uns auf drei Grundsätze geeinigt:

  1. Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht und die Pflicht zu lernen.
  2. Alle Lehrerinnen und Lehrer haben die Pflicht zu unterrichten und das Recht auf ungestörten Unterricht.
  3. Jeder respektiert die Rechte des anderen.

Allgemeine Regelungen

  1. Auf dem ganzen Schulgelände ist das Rauchen (auch E–Zigaretten) verboten. Schulgelände ist die gesamte Fläche zwischen Mittelstraße und Im Sundern.
  2. Auf dem Schulgelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung.
  3. Mobile elektronische Kommunikationsgeräte dürfen auf dem Schulgelände mitgeführt werden.
  4. Während des Unterrichts verbleiben diese ausgeschaltet in der Tasche.
  5. Aufnahmen von anderen Personen ohne deren Zustimmung verletzen deren Persönlichkeitsrechte und sind deshalb verboten. Auch das Tauschen von elektronischen Dateien, auf denen fremde Urheberrechte liegen, ist untersagt.
  6. Ausnahmen können von der Lehrkraft zugelassen werden, wenn dies im unterrichtlichen Interesse liegt.
  7. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften können die Kommunikationsgeräte bis zum Ende der individuellen Unterrichtszeit eingezogen werden; bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern werden die Erziehungsberechtigten / Betreuungen über den Regelverstoß und die getroffene Maßnahme informiert.
  8. Erfolgt ein Verstoß gegen diese Vorschriften während Klassenarbeiten, Klausuren und anderen schriftlichen Lernstandskontrollen, wird dies als Täuschungsversuch bewertet. (§ 20 APO-WBK).
  9. Besteht der Verdacht, dass mit Kommunikationsgeräten strafbare Inhalte erstellt, gespeichert oder verbreitet werden, behält die Schulleitung sich vor, die Polizei hierüber zu informieren.
  10. Das Mitführen wie auch der Genuss von legalen und illegalen Rauschmitteln / Drogen sind nicht erlaubt.
  11. Der Handel mit Rauschmitteln / Drogen ist verboten. Die Polizei wird bei Verdacht hinzugezogen.
  12. E-Roller / Roller sind grundsätzlich während der Unterrichtszeit bei den Fahrradständern zu parken.
  13. Das Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist untersagt.

Unterricht / Pausen

  1. Die Unterrichtssprache ist Deutsch.
  2. Regelung bei Fehlzeiten:
    1. Sollte man nicht am Unterricht teilnehmen können, ist eine sofortige telefonische oder schriftliche Mitteilung erforderlich. Man kann jederzeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen: Telefon: 05971 / 94354100 oder eine Email senden an   .
    1. Krankheiten, die länger als 3 Tage andauern, sind mit einem ärztlichen Attest zu entschuldigen. Rückdatierte Atteste können nicht anerkannt werden.
    1. Arztbesuche sind in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
    1. Vorhersehbare Gründe für ein Schulversäumnis (Beurlaubungen) sind VORHER rechtzeitig und schriftlich per Antrag an die Klassenleitung oder an die Schulleitung zu richten.
    1. Versäumte Klassenarbeiten und Prüfungen sind mit einem ärztlichen / amtlichen Attest zu entschuldigen. Eine versäumte Klassenarbeit / Prüfung aus Gründen, die man selbst zu vertreten hat, wird mit ungenügend bewertet.
  3. Nach der Anmeldung sind die Bücher, die selbst zu beschaffen sind, unverzüglich zu kaufen. Alle anderen Bücher können ausgeliehen werden. Es besteht die Verpflichtung, die Bücher sorgfältig zu behandeln und in einem ordentlichen Zustand zurückzugeben. Werden Bücher nach dem Verlassen der Schule nicht zurückgegeben, können rechtliche Schritte durch den Schulträger eingeleitet werden.
  4. Für Sauberkeit und Ordnung in der Schule ist jeder verantwortlich. Sachbeschädigungen sind umgehend der Schulleitung zu melden. Für vorsätzlich oder fahrlässig angerichtete Schäden haftet die Verursacherin / der Verursacher. Bänke und Wände dürfen nicht verschmiert, die Tafeln außerhalb des Unterrichts nicht benutzt werden. Nach jeder Unterrichtsstunde muss die Tafel gesäubert und Abfall in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen werden. Nach Beendigung des Unterrichts müssen die Stühle hochgestellt werden und Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen werden.
  5. Die Fenster in den Klassenräumen dürfen nicht weit geöffnet werden (nur Kippstellung). Das Sitzen auf den Fensterbänken ist verboten.
  6. Während der Pausen geschieht das Verlassen des Schulgeländes auf eigene Gefahr.
  7. Für die in den Klassenräumen verbleibenden persönlichen Gegenstände übernimmt man selbst die Verantwortung. Geld und Wertgegenstände soll jeder bei sich tragen.
  8. In Notfällen sind die in den Klassenräumen ausgehängten Anweisungen zu beachten. Die Fluchttüren dürfen nur in Notfällen geöffnet werden.
  9. Jeder verhält sich so, dass Unfälle vermieden werden.

Gültigkeit anderer Vorschriften

  1. Das Weiterbildungskolleg Rheine ist eine städtische öffentliche Schule des Landes Nordrhein-Westfalen. Daher gelten die Vorschriften des Schulgesetzes, insbesondere § 42 Abs 3 SchulG:
  2. „Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.“
  3. Die Schülerinnen und Schüler haben während der Unterrichtszeit und während der Teilnahme an sonstigen schulischen Veranstaltungen die allgemeinen strafrechtlichen Vorschriften zu beachten.  

Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung

  1. Verstößt eine Schülerin oder ein Schüler gegen die Vorschriften dieser Schulordnung, wird jede Lehrerin und jeder Lehrer in eigener Verantwortung das Erziehungsmittel wählen, welches der jeweiligen Situation sowie dem Alter und der Persönlichkeit der Schülerin oder des Schülers am ehesten gerecht wird.
  2. Die Anwendung von Ordnungsmaßnahmen nach § 53 Abs 3 SchulG kommt erst in Betracht, wenn andere erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen.

Rheine, im Oktober 2023

gez. Christiane Beckmann-Veerkamp

Schulleiterin